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Rechtsanwälte Dr. Schmitz Brakel Tröber Denno

"Also, Sie sind Advokat, das heißt einer, der aus jeder Sache etwas zu machen weiß." - "Entschuldigen Exzellenz..." - "Recht so, ein Advokat darf nie etwas zugeben."
Johann Wolfgang von Goethe (1827),
Gespräch mit Osnabrücker Advokaten

Aktuelles

01. Juli 20111
Achtung! Neue Widerrufsbelehrung ab 04.08.2011 erforderlich - Abmahngefahr!
Ab dem 04.08.2011 ist im Online-Handel mit Verbrauchern eine Neufassung einer Widerrufsbelehrung zu verwenden. Zur Gesetzesänderung war der Gesetzgeber durch eine Enrtscheidung des EuGH zur Wertersatz nach Widerruf gezwungen worden. Ein Muster für eine Widerrufsbelehrung finden Sie im BGBl I S. 1602 (Jahrgang 2011). Alte Widerrufsbelehrungen dürfen noch bis zum 04.11.2011 benutzt werden. Danach besteht die gefahr, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen abgemahnt werden.

08. Oktober 2010
Rechtsanwalt Dr. Schmitz und Denno Mitautoren des BGB-Kommentars im namhaften Verlag Nomos
Endlich ist er da. Ein Kommentar zum BGB, welcher erstmalig den einzelnen Vorschriften des BGB die lang ersehnten Muster für die Praxis zur Verfügung stellt und deren Bedeutung erklärt. So sind Vertragsgestaltungsvorschläge für den Trennungsunterhalt bei Scheidung ebenso wie Muster für eine Stufenklage zur Auskunftserteilung des Nacherben enthalten. Das Werk dürfte für die anwwaltliche Praxis unerlässlich sein. Aber auch für den "Normalverbraucher" finden sich viele hilfreiche Tipps. Rechtsanwalt Dr. Schmitz hat weite Teile des Erbrechts, Rechtsanwalt Denno (Fachanwalt für Familienrecht) solche des Familienrechts kommentiert.

01. September 2010
FH Osnabrück: Lehrauftrag für Rechtsanwalt Tröber
Rechtsanwalt Tröber, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, übernimmt den Lehrauftrag für Studenten des betrieblichen Informationsmanagements an der Fachhochschule Osnabrück im neu eingeführten Fach Informationstechnologierecht. Die Studenten sollen die erforderlichen Grundkenntnisse in dem neuen Rechtsbereich erlernen, deren Kenntnisse angesichts der rasanten Rechtsentwicklung unerlässlich sind.

23. März 2010
Verabschiedung
Zum 31. März verlässt unsere Kanzlei unsere langjährige Mitarbeiterin und erste Dame im Back-Office, Frau Petersen, und kehrt aus persönlichen Gründen und in ihre Heimat, den Norden der Republik, zurück. Das gesamte Team wird eine Top-Kraft und äußerst beliebte Mitarbeiterin vermissen. Wir wünschen Frau Petersen beruflich wie privat viel Erfolg und alles erdenklich Gute!

1. Februar 2010
Datenschutzkonzepte für den Mittelstand
Werden personenbezogene Daten elektronisch verarbeitet, sieht das Bundesdatenschutzgesetz grundsätzlich ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt vor. Ob die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Vorkehrungen getroffen sind oder nicht, ist für den Mttelstand oftmals nicht leicht zu beantworten. Hierzu gehört auch die Frage, ob die Einsetzung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich ist oder nicht. Für ein umfassendes, individuell angepasstes Datenschutzkonzept stehen Ihnen Rechtsanwalt Tröber uns sein Team zur Verfügung.

14. September 2009
Website-Check
Ist Ihre Website, insbesondere Ihr Online-Shop noch auf dem aktuellsten Stand und erfüllt er noch die gesetzlichen Informationspflichten?  Entspricht die Vertragsprozedur noch den Anforderungen der neuesten Rechtsprechung? Die Vielzahl der rechtlichen Änderungen in der Informationstechnologie können dazu führen, dass das heute "sichere" Internetangebot schon morgen gegen geltendes Recht verstößt. Ein kaum kalkulierbares Abmahnrisiko. Wir bieten Ihnen eine regelmäßige Überprüfung und unterstützen Sie aktiv bei der rechtskonformen Gestaltung - natürlich zu fairen Konditionen.

29. Juni 2009
Rechtsanwalt Tröber jetzt auch Fachanwalt für Informationstechnologierecht 
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm hat unserem Sozius Rechtsanwalt Jörn Tröber mit Beschluß vom 23.06.2009 die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt die Bezeichnung "Fachanwalt für Informationstechnologierecht" zu führen.

22. August 2009
IT-Compliance
Was macht man mit E-Mails  ausgeschiedener  Mitarbeiter? Sind geschäftliche E-Mails ordnungsgemäß archiviert? Dürfen alte Lizenzen für Updates genutzt werden? Wie sieht es mit der Sicherheit und Verfügbarkeit der Unternehmensdaten aus? Ist  ausreichender Datenschutz gewährleistet? IT-Compliance versteht sich als Prozess zur umfassenden und dauerhaften Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Unternehmens-IT. Aktiengesellschaften und GmbHs müssen hier besondere Sorgfalt walten lassen, da  Vorstände und Geschäftsführer bei Nichteinhaltung persönlich haftbar gemacht werden können. Die Handlungsanweisungen im Grundschutzkatalog des BSI bleiben aktuell. Wir beraten sie gern.

05. August 2008
Internet-Abzocke bei integrierten Karten (Wegbeschreibung etc.)
Vorsicht ist geboten, wenn private oder gewerbliche Websites mit Wegbeschreibungen versehen sind und hierzu Kartenmaterial verwendet wurde, welches urheberrechtlich geschützt ist. Einige Verlage sind dazu übergegangen, die (angeblich) unberechtigte Nutzung von Kartensausschnitten im Internet aufzuspüren und abzumahnen. Im Zusammenhang mit der Abmahnung wird vielfach der Abschluss eines Lizenzvertrages als Alternative zum Schadensersatz angeboten. Grundlage sind Lizenzgebühren in nicht unbeträchtlicher Höhe, die auf den Seiten des Verlags im Internet nachzulesen sind. Dieses ist grundsätzlich legitim. Das Interesse von Kunden an den zum Teil exorbitant hohen Lizenzgebühren dürfte allerdings marginal sein. Vielmehr dürfte der Zweck ausschließlich in der Schaffung einer Schadensbemessungsgrundlage liegen (Lizenzanalogie). Bei Abmahnungen empfiehlt es sich daher, kurzfristig anwaltlichen Rat einzuholen.





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RI-PRAX Ausgabe Oktober 07:
IT-Recht:
Ausfiltern von e-Mails kann strafbar sein

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