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5. Zum Schluß: Bundestag verabschiedet zweites Rechtsbereinigungsgesetz


Der Bundestag hat am 11.10.2007 das zweite Rechtsbereinigungsgesetz verabschiedet, mit dem rund 200 Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsvorschriften gestrichen werden sollen. Hiervon sind vor allem Vorschriften betroffen, die noch aus der Zeit der Gründung der Bundesrepublik stammen. Außerdem wird die Bereinigung von Übergangsvorschriften aus dem Einigungsvertrag fortgesetzt.

Mit dem zweiten Rechtsbereinigungsgesetz sollen zum Beispiel das Gesetz zum Schutz des zur Anfertigung von Reichsbanknoten verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung und die Verordnung über die Einführung der Reichshaushaltsordnung in der Justizverwaltung aufgehoben werden. Das zweite Rechtsbereinigungsgesetz ist Teil der „Initiative Bürokratieabbau“, die die Bundesregierung im Jahr 2003 auf den Weg gebracht hat. Damit ist der ursprüngliche Bestand von 5.117 Gesetzen und Rechtsverordnungen auf 4.547 (Stand: 9.10.2007) verringert worden.

(Dr. S)



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