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Publikationen
Familienrecht im Alltag - Recht und Praxis verständlich gemacht Thomas Denno und Ute Lohrentz, 1. Auflage 2006, Reihe: Ratgeber der Verbraucherzentralen 
Was ich als Rentner wissen muss - Wissen kompakt: Finanzen, Recht, Vorsorge Thomas Denno u.a., 1. Auflage 2006, Reihe: Ratgeber der Verbraucherzentralen 
Elternrecht im Alltag - Recht und Praxis verständlich gemacht Thomas Denno und Ute Lohrentz, 1. Auflage 2005, Reihe: Ratgeber der Verbraucherzentralen 
Unterhalt bei Trennung und Scheidung Thomas Denno und Ute Lohrentz, 2. Auflage, München 2004, Reihe: ARD-Ratgeber Recht 
Qualitätssicherung durch Service-Level-Agreements in: Patrick Horster (Hrsg.) Enterprise Security, Höhenkirchen 2002, Jörn Tröber
Die Buchveröffentlichung behandelt - soweit ersichtlich - erstmals die Rechtsnatur von SLAs. Es werden Hinweise zur Vertragsgestaltung sowie ein überblick über rechtliche Risiken gegeben. 
Anmerkung zu AG-Neumarkt i.d.OPf Urteil vom 26.9.2000 - 3 C 0385/00 - Online-Auktion in: CR 12/2000, S. 852 - 854, Jörn Tröber
Soweit ersichtlich hat sich hier erstmals ein Gericht der ricardo.de-Entscheidung des LG Münster CR 2000, 313 bei vergleichbarem Sachverhalt und nahezu identischen AGB des Online-Auktionators angeschlossen. Der Autor gibt einen überblick über den Stand der Rechtsprechung. 
Anwaltliche Werbung zwischen Chance und Risiko in: AnwBl 6/2000, S. 347 - 353, Jörn Tröber zusammen mit Katja Käufer
Der Autor gibt einen überblick über die allgemeine Grenzen anwaltlicher Werbung und standesrechtliche Sanktionen bei Werbeverbotsverstößen sowie der Wettbewerbsschutz der Konkurrenten. 
Länderübergreifende Organisationsstrukturen und spezifische Ausgestaltungsprobleme der Europakanzlei (mit Verena Passauer) in: Eberhard Fedtke (Hrsg.), Anwaltsmarkt Europa, Köln 1999, S. 69 - 130, Dr. Rochus Schmitz
Welche Möglichkeiten es für deutsche Rechtsanwälte gibt, sich in Europa außerhalb ihres Heimatstaates beruflich zu betätigen, kann interessant werden für diejenigen Anwälte oder Rechtsanwaltssozietäten, die ihr Tätigkeitsfeld erweitern wollen, ohne zunächst eine Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen anzustreben, aber auch für die deutschen Anwälte, die mit ausländischen Kollegen zusammenarbeiten möchten oder dies bereits tun.
Dabei beleuchtet der Abschnitt zunächst die Rahmenbedingungen, die der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) zur Verfügung stellt, darauf die Kooperationsmöglichkeiten im einzelnen, wobei eine wichtige Rolle spielt, in welchen rechtlichen Formen eine mögliche Zusammenarbeit stattfinden kann. Ein Vergleich des (nationalen) Standesrechts mit dem Europäischen Anwaltsrecht und ein Blick auf das aktuelle Problem der Simultanzulassung beschließen den Abschnitt. 
Armin Frühauf, Die Grenzen des Zinsurteils (Besprechung) in: NJW 1999, Dr. Rochus Schmitz
Frühauf hat sich ein Thema vorgenommen, mit dem ihn seine Praxis als Zivilrichter täglich konfrontiert: Den Zinsausspruch im Leistungsurteil. Er geht dabei von der üblichen Tenorierungspraxis aus und fragt, "ob und inwieweit beim Zinsurteil sachgerechte Einschränkungen der bisherigen Verurteilungspraxis notwendig sind."
Bekanntes bietet das Werk auf den ersten 64 Seiten; bekannt dürfte auch die Problematik der "Zukunftszinsen" sein. Der Wert der Arbeit liegt vor allem darin, daß Frühauf dieses Problem mit den althergebrachten Kategorien der Zulässigkeit und Begründetheit einer Leistungsklage verbindet bzw. konfrontiert und aus dieser Synthese neue Lösungsansätze für die Formulierung des Zinsantrags, des Urteilstenors und seiner Vollstreckung gewinnt. Daß der Autor die zum Thema bereits vorhandene Literatur, die für manche der angesprochenen Probleme andere Lösungen entwickelt hat, nicht vollständig verwertete, trübt den insgesamt positiven Eindruck nur unwesentlich. 
Peter Kummer, Das sozialgerichtliche Verfahren (Besprechung) in: NZS 1997, Dr. Rochus Schmitz
Monographien zum sozialgerichtlichen Verfahren sind dünn gesät. Der Autor des hier besprochenen Werkes, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, ist durch einschlägige Veröffentlichungen zum Thema bestens als Kenner der Materie ausgewiesen; seine jährlich erscheinenden Beiträge zum "Prozeßrecht in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur" (Jahrbuch des Sozialrechts der Gegenwart, seit Bd. 12/1990) bürgen für den neuesten Stand der Darstellung.
Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß hier das Werk eines Praktikers vorliegt, der weiß, worauf es dem Suchenden ankommt: Auf in gut lesbarer, prägnanter Sprache verpackte Informationen, die vom ersten bis letzten Verfahrensabschnitt begleiten und dabei nicht geizen mit Hinweisen auf eine Fülle weiterführender Literatur sowie auf Beispiele (Schriftsatzmuster), die zeigen, wie das theoretische Wissen umgesetzt wird. Kummer ist ein Werk gelungen, das akademische Gelehrsamkeit mit praktischem Nutzen verbindet. 
Jahrbuch des Sozialrechts der Gegenwart, Bd. 18/1996 (Besprechung) in: NZS 1997, Dr. Rochus Schmitz
Schwache Konjunktur, Arbeitslosigkeit, Kürzungen bei der medizinischen Pflege: Schon ein Blick auf die Titelseiten der Tageszeitungen zeigt Probleme auf, die ihren Ursprung oft in der Politik haben und die das Sozialrecht "ausbaden" soll. Der Laie wird dabei staunen, der Fachmann sich wundern über die Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, ganz zu schweigen von der fast unübersehbaren arbeits- und sozialgerichtlichen Rechtsprechung und zunehmend auch von Verordnungen, Beschlüssen und Richtlinien der Europäischen Union zum Sozialrecht. Einen Wegweiser durch dieses Dickicht bietet - mittlerweile bereits im 18. Jahrgang - das hier besprochene "Jahrbuch des Sozialrechts der Gegenwart". 
Zinsrecht - Zum Recht der Zinsen in Deutschland und in der Europäischen Union Münster - Hamburg 1994, zugl. Münster Univ., Diss. 1993, Dr. Rochus Schmitz
Zinsen spielen im (Wirtschafts-) Leben eine wichtige Rolle; wir begegnen ihnen bei den alltäglichen Klein- und Ratenkrediten und hören von Leit-"zins"-Erhöhungen der Deutschen Bundesbank; viele Leistungsurteile verpflichten den Beklagten zur Zahlung einer Geldsumme nebst Zinsen in einer bestimmten Höhe.
Der Frage, was unter "Zins" und "Zinsschuld" zu verstehen ist, geht der Verfasser im ersten Teil seiner Arbeit nach. Ein zweiter Teil befaßt sich mit den Zinsregelungen im deutschen Privatrecht; dabei bilden den Schwerpunkt die Höhe der vertraglichen und gesetzlichen Zinsen und ihre Schranken: Ist der 4 %-Zinssatz der §§ 246 288 Abs. 1 S. 1 BGB noch zeitgemäß? Ergibt ein Vergleich mit den einschlägigen Regelungen im europäischen Ausland andere Gestaltungsmöglichkeiten?
Der dritte und letzte Teil behandelt die Rolle der Zinsen im Zivilprozeß. Im Mittelpunkt stehen die sog. "Zukunftszinsen". 
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Amtsermittlung - Darlegungslast in: NZS 1997, 398 - 404, Dr. Rochus Schmitz
"Arbeit ohne Lohn" - außer den aus dem Arbeitsrecht bekannten Fallgruppen kann es auch im Kassenarztrecht nach Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung dazu kommen, daß der Kassenarzt für tatsächlich geleistete Arbeit kein oder weniger als das ihm an sich zustehende Honorar erhält. Der Aufsatz zeigt,
- wie sich das Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung für den betroffenen Arzt darstellt;
- was überhaupt unter "Wirtschaftlichkeit der kassenärztlichen Versorgung" zu verstehen ist
- wie und wonach sie geprüft wird
- welche Folgen eine festgestellte Unwirtschaftlichkeit hat/haben kann
- und welche Rechtsschutzmöglichkeiten dem Kassenarzt gegen ihn belastende Entscheidungen des PA offen stehen.

Erledigung des Rechtsstreits im öffentlichen Recht und im Zivilrecht - eine "Rechtsvergleichung" in: JA 1996, 242 - 247, Dr. Rochus Schmitz
Die prozessuale Situation, daß die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären oder nur eine Partei dies beantragt, taucht im gerichtlichen Alltag und deshalb auch in Klausuren des öfteren auf. Manche Referendarinnen und Referendare gehen mit einer gewissen Scheu an die Bearbeitung dieser Situation heran. Das ist nur teilweise berechtigt. Leider fehlt es jedoch bislang an einer Darstellung, die die verschiedenen Arten der Erledigungserklärung im Licht des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts in einer nachvollziehbaren Systematik abhandelt. Diese Lücke im Schrifttum will der Beitrag schließen. In einer abschließenden Zusammenfassung empfiehlt er eine "Prüfungsreihenfolge bei Erledigungserklärung" und bietet eine "übersicht zu den Tenorierungsmöglichkeiten bei Erledigungserklärung", jeweils getrennt für das Zivilrecht und das öffentliche Recht. 
Das Verhältnis des europäischen Gemeinschaftsrechts zum Recht der Mitgliedstaaten (mit Johannes Wieseler) in: MDR 1993, S. 723 - 727, Dr. Rochus Schmitz
Das Verhältnis des europäischen Gemeinschaftsrechts zum Recht der einzelnen Mitgliedstaaten gehört in der Rechtswissenschaft auch heute noch zu den besonders umstrittenen Problemen. Schwerpunktmäßig stellt der Beitrag jedoch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis europäisches Gemeinschaftsrecht - Recht der Mitgliedstaaten dar und setzt sich mit der wesentlichen Kritik des deutschen Schrifttums an dieser Judikatur auseinander Nach einem Blick auf die Verfassungslage anderer Mitgliedstaaten schließt der Aufsatz mit einem Ausblick auf mögliche Konsequenzen der "Solange II" - Rechtsprechung, insbesondere für die Frage eines kommunalen Ausländerwahlrechts im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. 
Zinsen für die Zukunft? in: JA 1993, übungsblätter S. 140 - 144, Dr. Rochus Schmitz
Die sog. "Zukunftszinsen" sind mit folgendem Problem verbunden: Der in § 288 Abs. 1 S. 1 BGB festgelegte (Verzugs-) Zinssatz von 4 % wirkt sich über § 291 zwingend im Urteil auf Leistung einer Geldsumme aus. Das Gericht kann also immer mit gutem Gewissen tenorieren: "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ... DM nebst 4 % Zinsen seit dem ... zu zahlen." Ein solches Urteil bedeutet letztlich (auch) eine Verurteilung zu künftig fällig werdenden Leistungen (§ 258 ZPO). Dabei geht das Gericht stillschweigend davon aus, daß der Kreditzinssatz, den der Gläubiger an seine Bank zu zahlen hat, bis zur Zahlung des Schuldners gleichbleibt. Das ist in Zeiten gleichbleibender Zinsen unproblematisch. Die Probleme beginnen, wenn sich das allgemeine Zinsniveau nach Urteilserlaß deutlich verändert, der Kläger also für seinen Kredit niedrigere oder höhere Zinsen zahlen muß. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie sich eine solche änderung des Zinsniveaus für den Beklagten (Schuldner) auswirkt und bietet Lösungsvorschläge für eine angemessene Tenorierung. 
Der variable gesetzliche Zinssatz in: DWiR 1992, S. 387 - 390, Dr. Rochus Schmitz
Variable gesetzliche Zinsen unterscheiden sich von festen Zinssätzen (z. B. . 246) dadurch, daß sie an eine veränderliche Größe gekoppelt sind, z. B. an den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank Erwogen wird der Austausch fester gesetzlicher Zinsen gegen variable vor allem bei Verzugszinsen wegen des als unzureichend empfundenen Verzugszinssatzes in § 288 Abs. 1 S. 1 (4 %). Die Zulässigkeit eines variablen Zinssatzes als Patentlösung dieses Problems ist jedoch umstritten; oftmals wird für einen fixen (höheren) Verzugszinssatz plädiert. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß die gesetzliche Einführung eines diskontabhängigen Zinssatzes, die durch Einzelregelungen für wichtige Bereiche vorbereitet und erprobt ist, angesichts des nicht mehr realistischen festen gesetzlichen Zinssatzes die angemessenste Lösung ist. 
Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 19.3.1991 - Rs C-202/88 (Französische Republik / Komission) (mit Bernhard Großfeld) in: JZ 1992, S. 150 - 152), Dr. Rochus Schmitz
Die EuGH-Entscheidung betrifft die nationalen Fernmeldemonopole und den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendgeräte. Der EuGH ist der Ansicht, daß Art. 90 III EWGV die Kommission unbeschadet der Rechte des Rates nach Art 100 a EWGV ermächtigt, Richtlinien zu erlassen, die die Verpflichtungen aus Art. 90 I EWGV präzisieren. Die Verfasser stimmen der Entscheidung überwiegend zu. Sie sehen darin vor allem eine entscheidende Stärkung der Durchsetzungskraft der Kommission. 
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